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Fördermöglichkeit über Bildung und Teilhabe

Finanzielle Förderung mit dem Bildungspaket Bildung und Teilhabe (BuT)

 

Seit 2011 haben Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit durch eine Lernförderung in Form von qualifiziertem Nachhilfeunterricht aus dem Bildungspaket Bildung und Teilhabe unterstützt zu werden.

Die Lernförderung kann beantragt werden, wenn eine der folgenden Leistungen bezogen wird:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch/SGB II
  • Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Wohngeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch/SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Sprich uns an - wir helfen dir gerne beim Antrag der Leistungen.